Bitte beachten:
Im gesamten Bereich des Schützenhauses gilt ab Montag, den 22.11.2021 die 2G-Regelung, d.h. es dürfen nur noch vollständig Geimpfte oder Genesene(Genesung nicht länger als 6 Monate her) das Schützenhaus betreten. Ausgenommen sind Kinder unter 7 Jahren und Minderjährige, die regelmäßig in der Schule getestet werden.
Weiterhin gilt, wie bisher lt. der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus für das Sporttreiben folgendes:
- Das Schützenhaus darf nur ohne Corona- oder Erkältungstypische Symptome betreten werden (sofern sich nicht um eine vom Arzt abgeklärte Erkältung handelt)!
- Es wird empfohlen, weiterhin auf den Mindestabstand von 1,50m zu achten. Dort, wo ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.
- Bitte die Räume regelmäßig und ausreichend lüften.
- Körperkontakte sollen vermieden werden. Bitte verzichtet auf Händeschütteln, Umarmungen etc.
- Die übliche Hygieneregeln, wie Hände desinfizieren beim Eintritt in das Schützenhaus, Desinfizieren des benutzen Schießstandes nach dem Training, die Husten- und Niesetikette etc. , sind einzuhalten.
- Sollte ein Vereinsmitglied, das trainiert hat oder sich aus sonstigen Gründen in der Halle aufgehalten hat, an Covid19 erkranken, ist der Vorstand umgehend zu informieren.