Schützenball mit Königsproklamation

Schützenball mit Königsproklamation Am 22.04.2023 feierte die Sülfelder Schützengilde endlich wieder ihren Schützenball. Der Ball war gut besucht. Außer den eigenen Schützen nahmen auch zahlreiche Schützen aus den Kreisverbänden Segeberg und Stormarn mit ihren Majestäten teil. Gegen 21:00Uhr war es dann so weit, die Königsproklamation konnte beginnen. Der 1.Vorsitzende Norbert Spahr holte die Sülfelder Schützen auf die Tanzfläche. Leider war die Beteiligung am Königsschießen in diesem Jahr nicht so sehr groß. Aber nach 3 Jahren Pandemie konnte wieder ein neuer Hofstaat proklamiert werden. Bei den Jungschützen hatte Max Laube die Nase vorn und bekam die Königskette umgehängt. Dann ging es bei den Schützen weiter.  2.Hofdame wurde Brigitte Tappenbeck und 2.Ritter Ronald Gehl. 1.Hofdame Ellen Spahr und 1.Ritter Hans-Martin Tappenbeck. Insgesamt zum 4.Mal und zum 3.Mal gemeinsam wurden Regina Hahn und Reinhard Ramcke das neue Königspaar der Sülfelder Schützengilde. Es war an diesem Abend eine tolle Stimmung und es wurde bis in die tiefe Nacht gefeiert. Wir wünschen dem neuen Hofstaat ein tolles Jahr und viele schöne Momente.

0 Kommentare

Ehrenmitgliedschaft für Roland Soltau

Ehrenmitgliedschaft für Roland Soltau Anlässlich seines 85.Geburtstag am 15.April wurde Roland Soltau zum Ehrenmitglied ernannt. Er sollte schon bei der Jahreshauptversammlung am 10.März zum Ehrenmitglied ernannt werden, doch aus gesundheitlichen Gründen konnte er leider nicht daran teilnehmen. Deshalb haben der 1.Vorsitzende Norbert Spahr und die 1.Kassenwartin Bärbel Brunckhorst ihn zu Hause in Hamburg besucht und dort die Ehrung vorgenommen. Die Freude war natürlich riesengroß. Roland ist seit fast 40 Jahren Mitglied der Sülfelder Schützengilde. Er war viele Jahre als Sportleiter und als Kommandeur in der Gilde tätig. Wir danken ihm für seine jahrelange gewissenhafte Arbeit.

0 Kommentare

Anschießen 2023

Endlich war es wieder soweit. Nach 3 langen pandemiebedingten Jahren konnten wir unser Anschießen durchführen. Es war eine tolle Veranstaltung mit guter Beteiligung. Es konnte nach 2019 der Gemeindepokal für örtliche Vereine und Vereinigungen ausgeschossen werden.Es haben 8 Mannschaften am Pokalschießen teilgenommen. Außerdem gab es das Schießen um den Bürgerkönig/königin und auch wieder ein Preisschießen. Hierfür wurden wieder sehr schöne Preise von Sülfelder Geschäftsleuten und auch von vielen Schützen der Gilde gespendet. Dafür meinen herzlichen Dank. Gewinner des Gemeindepokals wurde die Mannschaft der Dorfkapelle. Den 2.Platz errang die Mannschaft der CDU und 3. wurde die 2. Mannschaft vom Spielmannszug Sülfeld II. In der Einzelwertung belegte Benjamin Froborg mit 55 Ringen den 1.Platz, der 2.Platz ging mit 53 Ringen an Ulrike Path-Stolten und den 3.Platz errang Sabrina Grund mit 52 Ringen. Den Jungenmannschaftspokal errang die Mannschaft JugendPrima. Die Ehrenscheibe der Mannschaften errang Benjamin Froborg, der auch Bürgerkönig wurde. 1.Ritter wurde Timm Bauer und 2.Hofdame Sabrina Grund. Die Ehrenscheibe der Gilde ging an Markus Kuhn.Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern und Helfern für die gelungene Veranstaltung.  N.Spahr1.Vorsitzender

0 Kommentare

Arbeitsdienst

Am 11.02.2023 ab 09:00 Uhr startet der Arbeitsdienst für die Mitglieder der Gilde.Wir freuen uns, wenn viele dabei sind und tatkräftig die Gilde unterstützen einige Aufräum- und Umbaumaßnahmen umzusetzen.Für das leibliche Wohl wird gesorgt

0 Kommentare

3G Regelung in der Gilde und an der Jahres Hauptversammlung

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 1. März 2022 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 3. März 2022 in Kraft und ist gültig bis zum 19. März2022! Das bedeutet, dass der Schießsport und auch die dies jährige Jahreshauptversammlung am 11.03.2022 unter der 3G Reglung stattfinden kann. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen aus einem Schreiben des Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) vom 02.03.2022 Sportausübung Innenraum/indoor Es dürfen folgende Personen als Teilnehmende eingelassen werden (3G-Regelung): • Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2,4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind. • Kinder bis zur Einschulung, • Minderjährige, die anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Testpflicht/Vorlage eines negativen Testergebnisses • Gültig sind Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen. • Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies wären z.B. der/die Inhaber/Inhaberin oder von ihr oder ihm berechtigte Personen, denen die Sportstätte zur Nutzung überlassen ist. • Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder bis zu ihrer Einschulung. Überprüfung Impf-, Genesenen- oder Testnachweis § 4 Absatz 4 Satz 1 regelt, dass der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sowie Nachweise der Auffrischungsimpfung für alle Personen ab 16 Jahren mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis 2 überprüft werden muss, um nachvollziehen zu können, dass die Person auch diejenige Person ist, die den Nachweis vorzeigt, es sei denn, er oder sie ist dem Sportstättenbetreiber oder der Sportstättenbetreiberin persönlich bekannt. Zudem muss, soweit der Nachweis mittels QR-Code erfolgt, dieser mit der CovPass Check-App des Robert Koch-Instituts überprüft werden. Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume Bei Veranstaltungen mit (gleichzeitig) bis zu 500 Teilnehmenden gilt 3G (geimpft/ genesen/getestet). Bei höchstens 100 zeitgleich anwesenden Personen, die sich passiv verhalten und feste Sitz- oder Stehplätze haben, entfällt auch die Maskenpflicht. Bei mehr als 500 Teilnehmenden gilt 2G (geimpft/genesen). Es sind feste Sitz- oder Stehplätze erforderlich, die zudem gleichmäßig verteilt sein müssen. Die Kapazität nach Abzug der ersten 500 darf maximal zu 60 Prozent ausgelastet sein. Insgesamt sind innerhalb geschlossener Räume nicht mehr als 6.000 Teilnehmende zugelassen. Es gilt Maskenpflicht. Beispiel: Eine Halle bietet 5.500 Sitzplätze. 60 Prozent der über die 500 Personen hinausgehenden 5.000 Plätze = 3.000. Es dürfen 500 + 3.000 Personen, also insgesamt 3.500 teilnehmen.

0 Kommentare

Neuer Waffenschrank für die Gilde

 Endlich ist es soweit. Dank der Spenden einiger unserer Erwachsenen Vereinsmitglieder konnten wir uns einen lang ersehnten Wunsch erfüllen. Unser ohnehin schon moderner elektronischer Luftgewehrstand wird jetzt durch einen großen Waffenschrank bereichert, der ausschließlich der Aufbewahrung unserer Sportgeräte dient. Das erspart uns umständliche Wege in den Keller und erhöht die Sicherheit, da der neue Schrank stets im Blickfeld steht und leicht durch alle Schützen zu erreichen ist.Natürlich ist der Zugriff nur unter Aufsicht der Jugendleitung möglich, da Sicherheit auch hier an oberster Stelle steht.Durch die neue Aufbewahrungsmöglichkeit können wir das Training flexibler gestalten. Wir haben alle Trainingsgeräte auf dem Stand und können je nach Bedarf schnell eine Luftdruckwaffe holen oder wechseln. Die neu gewonnene Übersichtlichkeit erleichert unseren Trainingsablauf, da auf einen schnellen Blick sofort zu sehen ist, welche Geräte aktuell zur Verfügung stehen.Sehr dankbar sind wir unserem Versitzenden und unserem Sportleiter, die den gebrauchten Waffenschrank gründlich aufgearbeitet und mit der für uns äußerst praktischen Innenausstattung versehen haben.

0 Kommentare

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten